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   BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07   

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https://dejure.org/2007,7414
BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07 (https://dejure.org/2007,7414)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2007 - NotZ 10/07 (https://dejure.org/2007,7414)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - NotZ 10/07 (https://dejure.org/2007,7414)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswahl unter mehreren geeigneten (Anwalts-)Notarstellenbewerbern nach deren persönlicher und der mit einer Punktzahl bewerteten fachlichen Eignung unter Berücksichtigung der Dauer der anwaltlichen Berufstätigkeit; Rechtmäßigkeit eines an festen Kriterien (Examensnote, ...

  • Anwaltsblatt

    § 6 BNotO
    Punkteliste für Notarbewerber

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 1; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2; ; BNotO § 111 Abs. 2 Satz 1; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2; ; BRAO § 42 Abs. 6 Satz 2; ; FGG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6
    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines erfolgreichen Bewerbers um eine Notarstelle nach gerichtlicher Aufhebung der Auswahlentscheidung; Gewichtung der Eignungskriterien bei der Besetzung von Notarstellen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht/ Bestellung zum Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 6 BNotO
    Punkteliste für Notarbewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2007, 876
  • AnwBl Online 2007, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07
    aa) Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punkteystem gemäß seines Runderlasses vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 2004 bewertet und grundsätzlich dem punktstärkeren Bewerber den Vorzug gibt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 = ZNotP 2006, 392, 393 f. Rdn. 13 und NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211 f. Rdn. 7).

    Wäre eine derartige Betrachtung gerechtfertigt, würde das notwendigerweise und zulässig (Senat aaO S. 393 f. Rdn. 13 sowie Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211 f. Rdn. 7; vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 = NJW-RR 2002, 1142, 1143) auf ein gewisses Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung angelegte Punktsystem ad absurdum geführt.

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07
    aa) Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punkteystem gemäß seines Runderlasses vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 2004 bewertet und grundsätzlich dem punktstärkeren Bewerber den Vorzug gibt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 = ZNotP 2006, 392, 393 f. Rdn. 13 und NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211 f. Rdn. 7).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07
    b) Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Antragsgegner jedoch nicht den ihm durch § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BNotO bei der Bewerberauswahl eingeräumten Beurteilungsspielraum (BGHZ 124, 327, 330 ff.) dadurch überschritten, dass er dem Beteiligten zu 2) bei gleicher persönlicher Eignung den Vorzug gegenüber dem Antragsteller wegen besserer fachlicher Eignung allein aufgrund des geringfügig besseren Punkteergebnisses gegeben hat.
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07
    aa) Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punkteystem gemäß seines Runderlasses vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 2004 bewertet und grundsätzlich dem punktstärkeren Bewerber den Vorzug gibt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 = ZNotP 2006, 392, 393 f. Rdn. 13 und NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211 f. Rdn. 7).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01

    Bewerbung eines württembergischen Bezirksnotars um die Stelle eines Anwaltsnotars

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07
    Wäre eine derartige Betrachtung gerechtfertigt, würde das notwendigerweise und zulässig (Senat aaO S. 393 f. Rdn. 13 sowie Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211 f. Rdn. 7; vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 = NJW-RR 2002, 1142, 1143) auf ein gewisses Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung angelegte Punktsystem ad absurdum geführt.
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97

    Gleichwertigkeit der Examensendnote nach Wegfall einer Anrechnung der

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07
    Zwar kann bei zeitnaher Wiederholung einer bereits zuvor besuchten Fortbildungsveranstaltung mit identischem Thema ein sogenannter Themenverbrauch vorliegen mit der Folge, dass nicht für beide Kurse Punkte zuzuerkennen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 = BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Vorbereitungskurs 6).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 26/05

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausgewählten Bewerbers gegen die Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97

    Berücksichtigung von Leistungsbewertungen in Grund- und Wiederholungs- und

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 21/08

    Berücksichtigung der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im

    Daher ist vor einer endgültigen Auswahl zu prüfen, ob für die jeweiligen Bewerber besondere Umstände ersichtlich sind, die in das an feste Kriterien (Examensnote, Dauer der anwaltlichen Tätigkeit, theoretische Fortbildung, praktische Beurkundungserfahrung) ausgerichtete Punktesystem keinen Eingang gefunden haben, aber dennoch zu berücksichtigen sind, um die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers zutreffend und vollständig zu erfassen (Senat , Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 394 Rn. 16; vom 23. Juli 2007 - NotZ 10/07 - Rn. 14 bei [...]).

    Denn für eine derartige Prüfung fehlt es mangels brauchbarer Beurteilungskriterien an einer tragfähigen Grundlage; sie könnte daher im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangfolge führen (Senat, Beschluss vom 23. Juli 2007 aaO Rn. 15), die der Landesjustizverwaltung indes versagt ist.

    Sind die Punktzahlen beider Bewerber zutreffend ermittelt, was der weitere Beteiligte hinsichtlich der Zahl der Urkundsgeschäfte - gleich ob mit oder ohne "Erbschaftsangelegenheiten" - nicht mehr anzweifelt, darf auch ein noch so geringer Punktevorsprung den Ausschlag zugunsten des an die erste Stelle gesetzten Bewerbers geben und fehlt es an der Berechtigung der Landesjustizverwaltung, einem Bewerber an nachfolgender Rangstelle den Vorzug zu geben (Senat, Beschluss vom 23. Juli 2007 aaO Rn. 17).

    Mit dieser Argumentation übersieht der weitere Beteiligte, dass bei Prüfung der fachlichen Eignung eines Bewerbers die theoretische Fortbildung einerseits und die praktisch erworbenen Fähigkeiten andererseits selbständige und grundsätzlich gleichwertige Komponenten darstellen, die es gleichermaßen erlauben, die Qualifikation des Bewerbers zu beurteilen (Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2007 aaO Rn. 14 a.E.; vom 14. April 2008 - NotZ 102/07 - bei [...] abrufbar Rn. 12).

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 1/09

    Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars; Vorlage

    Hierzu ist zu prüfen, ob der ermittelte Rang eines Bewerbers etwa deswegen dessen fachliche Eignung im Vergleich zu schlechter platzierten Mitbewerbern unzutreffend widerspiegelt, weil die für ihn errechnete Gesamtpunktzahl maßgeblich durch eine einseitige Betonung eines der festen Bewertungskriterien bedingt ist, etwa auf einer im großen Umfang ausgeübten Beurkundungstätigkeit beruht, während eine nennenswerte Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nicht zu verzeichnen ist; denn die fachliche Eignung lässt sich nur unter Heranziehung beider Komponenten - der theoretischen Fortbildung wie der praktisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse - zuverlässig beurteilen (Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 10/07 - [...] Rn. 14 und - NotZ 8/07 - ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 13 f.; vom 26. März 2007 aaO Rn. 17 ff. und vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 394 Rn. 16; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.11.2007 - 2 VA (Not) 13/07
    Von einer zeitnahen Wiederholung eines bereits zuvor besuchten Kurses mit identischem Thema kann deshalb allein schon wegen dieses Zeitablaufs nicht gesprochen werden, und von einem sogenannten "Themenverbrauch" im Sinne der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 23.07.2007, NotZ 10/07 und BGH, Beschluss vom 16.03.1998, NotZ 25/97, veröffentlicht unter anderem in MDR 1998, 1126 und NJW-RR 1998, 1596 f.) kann schon aus diesem Grunde keine Rede sein.
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